Kosten
Die Kosten der Rechtsberatung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach Honorarvereinbarung.
Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, klären wir mit dieser ab, ob für die gewünschte Rechtsberatung eine Kostenübernahme erfolgt. Soweit die Kostenübernahme
bestätigt wird, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Lehnt diese die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise ab, informieren wir Sie unverzüglich.
Erstberatung
Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir, welche außergerichtlichen und ggf. weiterführenden gerichtlichen Kosten für die Verfolgung Ihrer Rechtsangelegenheit entstehen können. Die Kosten einer Erstberatung betragen je nach Komplexität und Umfang zwischen 50 € und 100 € zzgl. MwSt.
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren
Für die Beschaffung der
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren berechnen wir ein Pauschalhonorar von 75 € inkl. MwSt. Für die Beschaffung der
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren inkl. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Beratung hinsichtlich Möglichkeiten des weiteren Vorgehens berechnen wir ein Pauschalhonorar von 190 € inkl. MwSt.
Beratungs- / Prozesskostenhilfe
Die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen muss nicht an Ihrer finanziellen Situation scheitern. Wir informieren Sie, ob die Voraussetzungen für den Erhalt von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie auf Wunsch vor Ort in unserer Kanzlei oder per E-Mail. Selbstverständlich sind wir beim Ausfüllen dieser behilflich und reichen diese an die Entscheidungsträger weiter. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe haben, prüfen wir gern mögliche Alternativen der Finanzierung.