Akteneinsicht beantragen
Wir verschaffen Ihnen schnell und einfach Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.
Die Akteneinsicht ist ideal für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben.
Ablauf der Akteneinsicht
Sie beantragen die Akteneinsicht über unser nachfolgendes Onlineformular, das Sie
vollständig und sorgfältig ausfüllen.
Wir senden Ihnen per E-Mail eine
Vollmacht sowie die Rechnung zu. Sobald Sie uns die Vollmacht
ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt haben und der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wurde, werden wir im vereinbarten Umfang für Sie tätig.
Sobald wir die Akte von der zuständigen Behörde erhalten, wird diese kopiert und im Original an die Behörde zurückgeschickt. Sie erhalten zeitnah die
Kopien von der Originalakte (auf Wunsch inkl. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Beratung des möglichen weiteren Vorgehens), wahlweise per E-Mail oder per Einschreiben mit der Post.