Anspruch des Unternehmers auf Werklohn ohne gegengezeichnete Stundenzettel
OLG Hamm, Urteil vom 08. Februar 2011, Az. 21 U 88/10
Die Sache des Auftragsnehmers, die Anzahl der im Stundenlohn erbrachten Arbeitsstunden darzulegen und dies zu beweisen. In der Praxis ist es oft so, dass der Auftraggeber Stundenzettel nicht gegengezeichnet hat.
Das OLG Hamm stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass der Auftragnehmer den Nachweis der Anzahl der Stunden auch durch Zeugen und die Vorlage von "Rapportzetteln" nachweisen kann.
Sind in diesen "Rapportzetteln" das jeweilige Datum, die eingesetzten Arbeitskräfte und die von jeder Arbeitskraft durchgeführte Arbeit und die Anzahl der darauf entfallenden Stunden erfasst und können die eingesetzten Arbeitskräfte als Zeugen zumindest die Erbringung der jeweiligen Arbeiten bestätigen und die Richtigkeit der "Rapportzettel" bekunden, der vom Auftragnehmer geforderte Nachweisführer, auch wenn sich die Zeugen nicht mehr an jedes Detail erinnern können.
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Oberlandesgericht Hamm