Bemessungsgrundlage für Elterngeld
Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 2010, Az. B 10 EG 19/09 R
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Bemessung des Elterngeldes sowohl das dem Berechtigten im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossene Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen ist, als auch das in dem Bemessungszeitraum erarbeitete und erst nach Ablauf dieses Zeitraums infolge nachträglicher Vertragserfüllung gezahlte Arbeitsentgeld.
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