Deckung des Aufwandes für Kinderbekleidung im Rahmen der Regelleistung
Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 2010, Az. B 14 AS 81/08 R
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der besondere Aufwand für Bekleidung, der bei Kinder wachstums- und verschleißbedingt entsteht, als kinderspezifischer regelmäßiger Bedarf mit der Regelleistung zu decken ist.
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