Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2010, Az. 9 AZR 631/09
Nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist ein Arbeitnehmer regelmäßig zur Herausgabe eines zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens verpflichtet, wenn seine Arbeitsunfähigkeit über den gesetzlichen Entgeltzahlungszeitraum andauert.
Das Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens erlischt dementsprechend nicht nur bei längerer Krankheit, sondern auch in anderene entgeltfortzahlungsfreien Zeiten, so etwa während der Elternzeit.
Soweit Arbeitnehmer sich dagegen absichern wollen, müsste ihr Recht, das zur Verfügung gestellt Fahrzeug uneingeschränkt nutzen zu können ausdrücklich im Arbeitsvertrag zugesichert werden.
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Bundesarbeitsgericht