Fiktive Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt
LG Rostock, Urteil vom 19. Januar 2011, Az. 1 S 240/10
Das Landgericht hat in dem vorliegenden Fall entschieden, dass Anspruch auf Erstattung fiktiver Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt auch dann gegeben ist, soweit ein über drei Jahre alter PKW stets in einer Fachwerkstatt gewartet wurde. Dies gilt selbst dann, wenn von Seiten des Schädigers eine freie Werkstatt mit gleichewertiger Reparatur benannt war.
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Landgericht Rostock