Mindestlöhne
Aktuelles vom 23. Juni 2011
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendergesetz (AEntG) können tarifliche Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer in diesen Branchen tatsächlich Mindestlöhne gelten.
Derzeit ist dies in folgenden Wirtschaftszweigen der Fall: Abfallwirtschaft, Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegedienste, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Wäschereidienstleistungen. Die Mindestlöhne sehen unterschiedliche Höhen für Ostdeutschland und Westdeutschland vor.
Demnächst soll auch in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser sieht einen Mindestlohn von 6,89 € für Ostdeutschland und 7,79 € für Westdeutschland vor.