Nicht sittenwidriger Verzicht eines Behinderten auf seinen Pflichtteil
BGH, Urteil vom 19. Januar 2011, Az. IV ZR 7/10
In dieser Entscheidung hat der BGH geklärt, dass soweit ein Behinderter Sozialleistungsbezieher notariell auf seinen Pflichtteil verzichtet, dies weder gegen das sozialrechtliche Nachranggebot noch gegen die guten Sitten verstößt.
Mit der Entscheidung zur Gültigkeit formgerechter Pflichtteilverzichtsverträge hat der BGH eine lange strittge Frage geklärt. Dies führt zu Rechtssicherheit in Fragen des "Behindertentestamentes" und weiterer begleitender Maßnahmen.
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Bundesgerichtshof